Terms and Condition

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Speedfit Therapy Wienerberg, Speedfit Wien14 Holzhausenplatz, Speedfit Wien22 Bernoullistraße, Speedfit Wien23 Riverside, Speedfit Leoben, Speedfit Wiener Neustadt, Speedfit Wien Heiligenstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen Speedfit

 

1.Anwendungsbereiche

Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit dem Fitnesscenter vereinbarten Trainings-Vereinbarungen. Wird eine Trainingsvereinbarung mit abweichenden Konditionen im Rahmen einer Aktion neu geschlossen, so gelten für diese primär die in der Trainingsvereinbarung schriftlich festgelegten Konditionen und diese AGB nur soweit sie nicht in Widerspruch zu den Konditionen der Trainingsvereinbarung stehen.

 

2.Trainingsgebühren und   – bedingungen

Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. oder am 15. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchungsauftrag/Lastschrift bzw. im Falle von Altbestandsverträgen in Bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte im Fitnesscenter. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Fitnesscenters nicht in Anspruch genommen werden.

 

3.Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren

Bei Verträgen, die nach dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden, ist das Mitglied verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied erteilt uns hierfür bei Vertragsabschluss ein schriftliches Lastschriftmandat.

Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle

einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, wie etwa bei mangelnder Deckung oder Auflösung des Kontos, werden die von der Bank an Speedfit verrechneten Spesen sowie sämtliche aufwandsabhängige Bearbeitungs- und Mahnspesen von maximal € 7,60 pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen (4% p.a. ab Verzugseintritt) an das Mitglied weiterverrechnet. Nach dreifacher erfolgloser Mahnung wird ein kostenpflichtiger Inkassodienst eingeschaltet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, ist das Fitnesscenter berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB zu erklären und die daraus resultierenden Ansprüche zu verrechnen.

 

4.Ruhigstellung des Vertrags

Die Mitgliedschaft kann für bis zu sechs Monate im Jahr kostenlos und ohne Angabe von Gründen ruhend gestellt werden. Die Ruhendstellung ist nur vom 1. bis zum letzten Tag eines Monats möglich. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 7 Werktage vor dem Fälligkeitstermin bekanntgegeben werden. Das Recht auf Ruhestellung des Vertrages besteht nicht für bereits gekündigte Verträge. Diese Anfrage muss an die zuständige Zentrale per E-Mail an office@speedfit.fitness gesendet werden. Die während der Mindestvertragslaufzeit in Anspruch genommenen Ruhezeiten werden am Ende des Vertrags Zeitraums nachgeholt

 

5.Mitgliedskarte

Die Anlage der Mitgliedschaft und die Aktivierung der Mitgliedskarte ist eine jährliche Servicepauschale zu zahlen, deren Höhe im Vertrag (Anmeldeformular) angegeben ist. Der Kunde hat die Mitgliedskarte sicher und schonend zu verwahren. Sollte infolge von Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte durch unsachgemäße Handhabe (etwa Biegen oder Knicken) eine Neuausstellung notwendig werden, wird hierfür eine Gebühr von € 20,00 verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar, sie darf also nicht weitergegeben oder von anderen Personen als der, auf die sie ausgestellt ist, genutzt werden. Sie berechtigt den Kunden zur freien Benutzung sämtlicher Trainingsangebote, wie Herz-Kreislauf Training und Kraft- Fitnesstraining.

 

6.Zufriedenheitsgarantie

Das Mitglied profitiert von der zweiwöchigen Zufriedenheitsgarantie. Somit testet das Mitglied das komplette Speedfit Angebot für volle 14 Tage. Innerhalb der ersten 14 Tage, kann die Mitgliedschaft jederzeit, ohne Angabe von Gründen, storniert werden. Sollte sich gegen eine Speedfit Mitgliedschaft entschieden werden, bezahlt das Mitglied lediglich einmalig die Verwaltungspauschale in Höhe von 29,90 €. Sollten darüber hinaus Kosten entstanden sein, werden diese dem Kunden umgehend rückerstattet. Bei Online-Vertragsabschlüssen werden im Falle eines Rücktritts gemäß der Zufriedenheitsgarantie sämtlich angefallenen Kosten retourniert.

Ist im Vertrag keine Verwaltungspauschale enthalten, dann wird für die 14- tägige Zufriedenheitsgarantie nichts berechnet.

 

7.Minderjährige

Für minderjährige Mitglieder ist Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, dass der Erziehungsberechtigte ausschließlich direkt vor Ort im Studio die Einverständniserklärung unterzeichnet.

 

8.Vertragsdauer und Vertragskündigung

Jahresvertrag

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss. Danach können sowohl der Vertragsnehmer als auch der Vertragsgeber den Vertrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum letzten Tag eines Monats kündigen. Dies bedeutet, dass die Mindestlaufzeit des Vertrags 12 Monate beträgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Monatlich kündbar

Beim Flexi Vertrag beginnt mit dem Datum der Zustimmung der AGBs und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

Das Fitnesscenter ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der wichtige Grund muss im Bereich des Kunden liegen und auf ein sach- oder personenschädigendes oder gegen diese AGB verstoßendes Verhalten zurückzuführen sein. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Verwarnung ein den üblichen Standards der Sicherheit, der Hygiene oder des Zusammenlebens (Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, aber auch in Bezug

auf Lautstärke oder Rauchen) unübliches Verhalten setzt. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer geschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu jedem Monatsletzten.

Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Für die Erklärung des Rücktritts kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

9.Rechte und Pflichten des Kunden

Im Monatsbeitrag ist keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten. Der Kunde kann gemäß den bei den Geräten ersichtlichen Betriebsanleitungen trainieren. Es steht ihm frei ein zusätzliches Einweisungstraining zu buchen. Bei der Benützung von Trainingsgeräten kann es zur Belastung des Herz-Kreislauf-Systems kommen. Der Kunde übernimmt es in seine Verantwortung, falls erforderlich, vorab eine ärztliche Abklärung seines Gesundheitszustandes vorzunehmen. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für Wertgegenstände befindet sich an der Rezeption ein Wertsachendepotschrank. Nicht geräumte Garderobenschränke oder Wertsachendepots werden bei Betriebsschluss geräumt, der Inhalt eine Woche aufbewahrt und anschließend entsorgt.

Das Parken in den dafür vorgesehenen Parkräumen ist ausnahmslos nur während des Studioaufenthalts gestattet. Jede selbstständige, gewerbsmäßige Tätigkeit im Fitnesscenter (z.B. als Fitnesstrainer) ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Center-Leitung ist untersagt.

Änderungen von Wohnsitz, Emailadresse oder Bankverbindung sind an der Rezeption oder per E-Mail bekanntzugeben. Erfolgt dies nicht, kann das Fitnesscenter weiter an die bisherigen Adressen wirksam zustellen und allfällige Kosten für die Ermittlung aktueller Adressen dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.

 

10.Datenschutz

Die Datenschutzerklärung des Fitnesscenters liegt bei und ist auf der Homepage abrufbar. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur aufgrund gesonderter Bestätigung verwendet. Das Fitnesscenter wird in den gekennzeichneten offenen Bereichen (dassind insbesondere nicht Garderoben, Sanitäranlagen, Sauna, Solarium) aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes videoüberwacht.

 

11.Sonderregelungen aufgrund temporärer Schließungen

(Zur Anwendung kommend bei temporären behördlichen Schließungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, wie z.B. COVID-19.) Das Studio entscheidet frei, ob es Kompensationslösungen für alle Kunden anbietet. Sollten Kompensationslösungen bereitgestellt werden, ist der Kunde aufgefordert, selbstständig unter office@speedfit.fitness die von ihm gewünschte Kompensationslösung bekannt zu geben. Bei einer Inanspruchnahme des Aussetzens der monatlichen Beiträge wird die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlich anberaumten Studioschließung verlängert. Wird erst nach Abbuchen der Beiträge bekannt gegeben, dass ein Aussetzen der Beiträge gewünscht wird, so verzichtet das Mitglied auf eine Rückbuchung. In diesem Fall, abhängig von der Dauer der bereits geleisteten Beiträge, kann der Vertrag nach möglichen Vertragsenden um diese Dauer kostenlos verlängert werden. Die Kompensationslösungen gelten nur für die Dauer der österreichweiten behördlichen Schließung des Studios, jedoch nicht, sofern das Studio im Anschluss zur Öffnung weiterhin behördlichen Nutzungseinschränkungen unterliegt (Maskenpflicht, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefährdung uÄ). Speedfit wird sich aber auch in diesen Fällen um Lösungen bemühen, die das Interesse der Kunden angemessen berücksichtigen. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.