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1. Mitgliedsbetrag

Der Mitgliedsbetrag wird zu dem durch das Mitglied bei der Anmeldung gewählten Termin (wahlweise 1. oder 15. des jeweiligen Kalendermonats) zur Zahlung fällig.

2. Wertsicherung des Mitgliedsbetrags

2.1. Die Mitgliedsbeiträge sind nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Bezugsgröße für die Erhöhung oder Verringerung ist die für den Tag des Vertragsabschlusses veröffentlichte, endgültige Indexzahl. Für die ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss ist eine Wertanpassung ausgeschlossen.

2.2 Die Parteien des Mitgliedschaftsvertrags können ihr Recht auf Anpassung der Mitgliedsbeträge jeweils durch Erklärung an die andere Partei geltend machen. Die Änderung des Mitgliedsbetrags wird erstmals in dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonat wirksam.

3. Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren

Bei Zahlung der Mitgliedsbeträge über ein SEPA-Mandat hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Fall einer vom Mitglied verschuldeten Rücklastschrift werden die von der Bank an Speedfit verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.

4. Recht auf Ruhendstellung des Vertrags

4.1 Speedfit räumt Mitgliedern das Recht ein, die Mitgliedschaft beim Eintritt folgender Umstände für die Dauer des Umstands ruhend zu stellen:
Verletzungen, welche ein Training unmöglich machen
Ortsabwesenheit in Folge des Wehrdiensts
Schwangerschaft (3 Monate vor und nach geplantem Endbindungstermin)

4.2 Daneben haben Mitglieder mit einer "ALL-IN" Mitgliedschaft das Recht, die Mitgliedschaft einmal pro Kalenderjahr für bis zu 2 Kalendermonate ohne Angabe von Gründen ruhend zu stellen.

4.3 Die Ruhendstellung ist nur vom 1. bis zum letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 7 Tage vor Beginn des Kalendermonats bekanntgegeben werden, in dem die Ruhendstellung beginnen soll. Während der Ruhendstellung des Vertrags ruht einerseits die Verpflichtung des Mitglieds auf Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeträge und andererseits das Recht auf Inanspruchnahme der Studioleistungen gemäß dem jeweiligen Vertrag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich im Ausmaß der ruhend gestellten Monate.

4.4 Das Recht des Mitglieds auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund wird durch das Recht auf Ruhendstellung nicht eingeschränkt. Ebenso bleiben allenfalls gesetzlich zustehende Rechte auf eine Aussetzung der Pflichten des Kunden durch diese Bestimmung unberührt.

5. Minderjährige

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

6. Vertragsdauer und Vertragskündigung

6.1 Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.

6.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Alternativ kann das Mitglied die Kündigung auch über die „SpeedFit Austria“ App durchführen.

7. Weitere Bestimmungen

7.1 Im Monatsbeitrag sind keine persönlichen Trainingsdienstleistungen enthalten. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen.

7.2 Das Parken auf Parkplätzen von Speedfit ist ausnahmslos nur zum Zweck des Studioaufenthalts gestattet.

7.3 Das Anbieten von Fitness-Dienstleistungen in Speedfit-Studios ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Speedfit ist untersagt.

7.4 Eine Übertragung des Mitgliedschaftsvertrags oder von Rechten daraus ist nicht zulässig.

FAQ

All you need to do is download our member app and link it to your membership. You can then use the QR code reader to access our clubs and all our services.

Yes, you can. The only thing you need to do is download the member app and link your membership. After that, you can enter our clubs by scanning a QR code.

We work with the world's biggest fitness equipment manufacturers. At our clubs, you'll find a variety of equipment from Life Fitness, Technogym, Precor, Hammer Strength, and others.

To become a Speedfit member, you must be at least 14 years old. Written consent from a parent or legal guardian is required. Please bring it with you when you sign up, along with a copy of your parent's/guardian's photo ID. You are welcome to take the copy back with you afterwards.

Appropriate sportswear, clean and sturdy athletic shoes, a towel, and a padlock. You can also purchase towels and padlocks at our reception desk.

You can cancel your membership at any time. Depending on whether you are still within your cancellation waiver period or not, your membership will end at the end of the "minimum contract term." If that term has already ended, you can cancel your membership at any time, with a 4-week notice period before the end of the month.

Our clubs are open from Monday to Friday from 6 a.m. to midnight. On weekends and public holidays, the clubs are open from 8 a.m. to 10 p.m. With your member app, you can access the locations independently at any time.

Of course! Please check the "staffed hours" on the respective club's page. These may differ between locations.