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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mitgliedsbetrag

Der Mitgliedsbetrag wird zu dem durch das Mitglied bei der Anmeldung gewählten Termin (wahlweise 1. oder 15. des jeweiligen Kalendermonats) zur Zahlung fällig.

2. Wertsicherung des Mitgliedsbetrags

2.1. Die Mitgliedsbeiträge sind nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Bezugsgröße für die Erhöhung oder Verringerung ist die für den Tag des Vertragsabschlusses veröffentlichte, endgültige Indexzahl. Für die ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss ist eine Wertanpassung ausgeschlossen.

2.2 Die Parteien des Mitgliedschaftsvertrags können ihr Recht auf Anpassung der Mitgliedsbeträge jeweils durch Erklärung an die andere Partei geltend machen. Die Änderung des Mitgliedsbetrags wird erstmals in dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonat wirksam.

3. Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren

3.1 Die im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich bezeichnete Betreibergesellschaft ist Vertragspartnerin des Mitglieds und wirtschaftliche Gläubigerin der Mitgliedsbeiträge und sonstigen Entgelte. Als Betreibergesellschaft kommen folgende Gesellschaften in Betracht:

•          Speedfit GmbH, FN 360109 y, Sitz Wien, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien

•          SFIP 1 GmbH, FN 611129 w, Sitz Wien, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien

•          SFIP 2 NÖ GmbH, FN 635049 x, Sitz Wien, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien

•          SFIP 3 STMK GmbH, FN 635051 z, Sitz Wien, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien

•          SFIP 4 OBER GmbH, FN 659507 p, Sitz Wien, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien

3.2 Ist eine andere in Punkt 3.1 genannte Gesellschaft Betreibergesellschaft, ist sie berechtigt, die Speedfit GmbH, FN 360109 y, Handelsgericht Wien, Bernoullistraße 9, 1220 Wien, als bevollmächtigte Gruppengesellschaft und Einzugsagentin mit der Einziehung der ihr zustehenden Mitgliedsbeiträge und sonstigen Entgelte zu beauftragen.

3.3 Wählt das Mitglied die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift, erteilt es der Speedfit GmbH als SEPA-Gläubigerin ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat. Die Speedfit GmbH zieht die aus dem Mitgliedschaftsvertrag geschuldeten Beträge unter ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer AT42ZZZ00000007910 im eigenen Namen ein: Ist die Speedfit GmbH selbst Betreibergesellschaft, erfolgt der Einzug für eigene Rechnung; andernfalls erfolgt er für Rechnung der im Mitgliedschaftsvertrag bezeichneten Betreibergesellschaft. Zahlungen an die Speedfit GmbH wirken im Umfang des eingezogenen Betrags schuldbefreiend.

3.4 Die Gläubigerbezeichnung, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz sowie Betrag und Fälligkeit werden dem Mitglied im SEPA-Lastschriftmandat und/oder in der Vorabinformation (z. B. Mitgliedschaftsvertrag, Zahlungsplan, Rechnung oder gesonderte Mitteilung) bekannt gegeben. Die Mandatsreferenz und/oder die Mitglieds- bzw. Vertragsnummer stellt den Bezug zum jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag her.

3.5 Soweit dies für die Mandatsverwaltung, Zahlungsabwicklung, Abstimmung, Rücklastschriften und Erstattungen erforderlich ist, dürfen die hierfür notwendigen Vertrags-, Kontakt-, Zahlungs- und Mandatsdaten verarbeitet und, soweit die Betreibergesellschaft nicht die Speedfit GmbH ist, zwischen beiden Gesellschaften ausgetauscht werden. Ergänzend gilt die jeweils anwendbare Datenschutzerklärung.

3.6 Bei Zahlung der Mitgliedsbeträge über ein SEPA-Mandat hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Fall einer vom Mitglied verschuldeten Rücklastschrift werden die von der Bank an Speedfit verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.

4. Recht auf Ruhendstellung des Vertrags

4.1 Speedfit räumt Mitgliedern das Recht ein, die Mitgliedschaft beim Eintritt folgender Umstände für die Dauer des Umstands ruhend zu stellen:

•          Verletzungen, welche ein Training unmöglich machen

•          Ortsabwesenheit in Folge des Wehrdiensts

•          Schwangerschaft (3 Monate vor und nach geplantem Endbindungstermin)

4.2 Daneben haben Mitglieder mit einer "ALL-IN" Mitgliedschaft das Recht, die Mitgliedschaft einmal pro Kalenderjahr für bis zu 2 Kalendermonate ohne Angabe von Gründen ruhend zu stellen.

4.3 Die Ruhendstellung ist nur vom 1. bis zum letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 7 Tage vor Beginn des Kalendermonats bekanntgegeben werden, in dem die Ruhendstellung beginnen soll. Während der Ruhendstellung des Vertrags ruht einerseits die Verpflichtung des Mitglieds auf Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeträge und andererseits das Recht auf Inanspruchnahme der Studioleistungen gemäß dem jeweiligen Vertrag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich im Ausmaß der ruhend gestellten Monate.

4.4 Das Recht des Mitglieds auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund wird durch das Recht auf Ruhendstellung nicht eingeschränkt. Ebenso bleiben allenfalls gesetzlich zustehende Rechte auf eine Aussetzung der Pflichten des Kunden durch diese Bestimmung unberührt.

5. Minderjährige

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

6. Vertragsdauer und Vertragskündigung

6.1 Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.

6.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Alternativ kann das Mitglied die Kündigung auch über die „SpeedFit Austria“ App durchführen.

7. Weitere Bestimmungen

7.1 Im Monatsbeitrag sind keine persönlichen Trainingsdienstleistungen enthalten. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen.

7.2 Das Parken auf Parkplätzen von Speedfit ist ausnahmslos nur zum Zweck des Studioaufenthalts gestattet.

7.3 Das Anbieten von Fitness-Dienstleistungen in Speedfit-Studios ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Speedfit ist untersagt.

7.4 Eine Übertragung des Mitgliedschaftsvertrags oder von Rechten daraus ist nicht zulässig.

FAQ

Lade einfach unsere Mitglieder-App herunter und verbinde sie mit deiner Mitgliedschaft. So kannst du unsere Studios und alle Leistungen ganz bequem über einen QR-Code nutzen.

Ja. Das einzige was du hierfür tun musst ist, die Mitglieder-App herunterladen und deine Mitgliedschaft verbinden. Danach kannst du unsere Clubs per QR-Code betreten

Wir kooperieren mit den weltweit führenden Geräteherstellern. Bei uns findest du Variationen von Life Fitness, Technogym, Precor, Hammer Strength etc.

Damit du Mitglied bei Speedfit werden kannst, musst du mindestens 14 Jahre alt sein. Die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung. Bitte bringe sie zur Anmeldung mit, zusammen mit einer Kopie des Lichtbildausweises deiner/deines Erziehungsberechtigten. Die Kopie kannst du selbstverständlich danach wieder mitnehmen.

Angemessene Sportbekleidung, feste und saubere Sportschuhe, Handtuch und ein Vorhängeschloss. Solltest du etwas vergessen haben, kannst du Handtücher und Vorhangschlösser auch bei uns an der Rezeption erwerben.

Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Liegt die Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit, endet die Mitgliedschaft erst am Ende dieser Laufzeit; außerhalb der Mindestlaufzeit endet sie zum nächstmöglichen Termin. Sollte diese bereits zu Ende sein, kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Monatsletzten kündigen.

Du kannst deine Mitgliedschaft ganz unkompliziert im "Self Service" Bereich der Speedfit App kündigen. Alternativ kannst du uns eine Mail an folgende Emailadresse senden: office@speedfit.club.

Die Clubs sind von Montag bis Freitag von 6 bis 24 Uhr geöffnet. Am Wochenende sowie an Feiertagen sind die Clubs von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Mit deiner Speedfit App kannst du die Standorte jederzeit selbstständig nutzen.

Selbstverständlich! Beachte hierzu die "Betreuungszeiten" auf der jeweiligen Studioseite. Diese können sich bei den Standorten unterscheiden.