1. Mitgliedsbetrag
Der Mitgliedsbetrag wird zu dem durch das Mitglied bei der Anmeldung gewählten Termin (wahlweise 1. oder 15. des jeweiligen Kalendermonats) zur Zahlung fällig.
2.Wertsicherung des Mitgliedsbetrags
2.1 Die Mitgliedsbeiträge sind nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Bezugsgröße für die Erhöhung oder Verringerung ist die für den Tag des Vertragsabschlusses veröffentlichte, endgültige Indexzahl. Für die ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss ist eine Wertanpassung ausgeschlossen.
2.2 Die Parteien des Mitgliedschaftsvertrags können ihr Recht auf Anpassung der Mitgliedsbeträge jeweils durch Erklärung an die andere Partei geltend machen. Die Änderung des Mitgliedsbetrags wird erstmals in dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonat wirksam.
3.Teilnahme am SEPA- Lastschriftverfahren
Bei Zahlung der Mitgliedsbeträge über ein SEPA-Mandat hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Fall einer vom Mitglied verschuldeten Rücklastschrift werden die von der Bank an Speedfit verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.
4.Recht auf Ruhendstellung des Vertrags
4.1 Speedfit räumt Mitgliedern das Recht ein, die Mitgliedschaft beim Eintritt folgender Umstände für die Dauer des Umstands ruhend zu stellen:
Verletzungen, welche ein Training unmöglich machen
Ortsabwesenheit in Folge des Wehrdiensts
Schwangerschaft (3 Monate vor und nach geplantem Endbindungstermin)
4.2 Daneben haben Mitglieder mit einer „ALL-IN“ Mitgliedschaft das Recht, die Mitgliedschaft einmal pro Kalenderjahr für bis zu 2 Kalendermonate ohne Angabe von Gründen ruhend zu stellen.
4.3 Die Ruhendstellung ist nur vom 1. bis zum letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 7 Tage vor Beginn des Kalendermonats bekanntgegeben werden, in dem die Ruhendstellung beginnen soll. Während der Ruhendstellung des Vertrags ruht einerseits die Verpflichtung des Mitglieds auf Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeträge und andererseits das Recht auf Inanspruchnahme der Studioleistungen gemäß dem jeweiligen Vertrag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich im Ausmaß der ruhend gestellten Monate.
4.4 Das Recht des Mitglieds auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund wird durch das Recht auf Ruhendstellung nicht eingeschränkt. Ebenso bleiben allenfalls gesetzlich zustehende Rechte auf eine Aussetzung der Pflichten des Kunden durch diese Bestimmung unberührt.
5.Minderjährige
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
6.Vertragsdauer und Vertragskündigung
6.1 Der Mitgliedschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss und eine Beendigung ist daher erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieser 12 Monate möglich. Danach kann der Vertrag monatlich jeweils mit Wirkung zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung ist jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Das Recht des Kunden auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und steht dem Kunden uneingeschränkt zu.
6.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Alternativ kann das Mitglied die Kündigung auch über die „SpeedFit Austria“ App durchführen.
7.Weitere Bestimmungen
7.1 Im Monatsbeitrag sind keine persönlichen Trainingsdienstleistungen enthalten. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen.
7.2 Das Parken auf Parkplätzen von Speedfit ist ausnahmslos nur zum Zweck des Studioaufenthalts gestattet.
7.3 Das Anbieten von Fitness-Dienstleistungen in Speedfit-Studios ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Speedfit ist untersagt.
7.4 Eine Übertragung des Mitgliedschaftsvertrags oder von Rechten daraus ist nicht zulässig.