IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Handelsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Andreas Pablik in der Rechtssache des Klägers Verein für Konsumenteninformation, ZVR 384813596, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch die Strohmayer Rechtsanwalt GmbH in 1030 Wien wider die Beklagte Speedfit GmbH, FN 360109y, Bernoullistraße 9, 1220 Wien, vertreten durch die bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, wegen Unterlassung (EUR 30.500,--) und Urteilsveröffentlichung (EUR 5.500,--) nach öffentlicher Verhandlung zu Recht:

  1. Die Beklagte ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Verträge zur Benützung von Fitness-Studios mit einem Preis, insbesondere mit dem zeitbezogenen Preis (insbesondere mit „GRATIS BIS SOMMER“), im Blickfang zu bewerben, ohne gleichzeitig klar zugeordnet und ähnlich deutlich bereits ebenfalls im Blickfang auf weitere verbrauchsunabhängige Kosten und/oder die finanzielle Situation des Kunden belastende Bedingungen hinzuweisen, insbesondere auf die Mindestbindungsdauer (unter Anführung der Dauer) und darauf, dass sich der Preis ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht (unter Anführung des Betrags), es sei denn, derartige Bedingungen oder Kosten bestehen nicht.
  2. Der Kläger wird ermächtigt, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausgenommen die Kostenentscheidung) einmal binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des über diese Klage ergehenden Urteils auf Kosten der Beklagten mit Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern im redaktionellen Teil auf einer der ersten sechs Seiten im Ausmaß einer Seite in einer Freitagsausgabe der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Kronen Zeitung“ zu veröffentlichen.

Die Beklagte ist ferner schuldig, den klagsstattgebenden Teil des Urteils (ausgenommen die Kostenentscheidung) binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteils auf eigene Kosten mit schwarzer Fettumrandung, mit der Fettdrucküberschrift „IM NAMEN DER REPUBLIK“ sowie mit schwarz, gesperrt und fett geschriebenen Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit schwarzen Normallettern auf ihrem Onlinemedium unter Speedfit – Dein modernes Fitnessstudio und GYM in Österreich oder, sollte die genannte Adresse geändert werden, auf jenen Websites, die sie ersetzen, auf weißem Hintergrund in einem rechteckigen Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers unmittelbar erscheint, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.